Ablauf | Kosten | Info
Ablauf
Ausgangspunkt für eine mögliche Therapie ist ein Erstgespräch, in dem Sie mir Ihr Anliegen schildern und wir abklären, was für Sie das beste weitere Vorgehen ist. Das Erstgespräch ist auch eine gute Möglichkeit, einander kennenzulernen und zu sehen, ob die wechselseitige "Chemie" für eine therapeutische Zusammenarbeit stimmt.
Das Intervall zwischen den einzelnen Sitzungen ist idealerweise wöchentlich – bei akuten Beschwerden oder in Krisen können auch zusätzliche Termine vereinbart werden. Gegen Ende einer Psychotherapie können die einzelnen Termine auch in größeren Abständen stattfinden.
Eine psychotherapeutische Begleitung kann je nach Art der Beschwerden oder der Therapieziele kurz-, mittel- oder langfristig sinnvoll sein. Im Laufe unserer Zusammenarbeit werden wir immer wieder gemeinsam überprüfen, wie lange Sie therapeutische Begleitung benötigen.
Kosten
Mein Honorar für eine Therapieeinheit (= 50 Min.) beträgt EUR 70,- und ist in bar zu begleichen. Eine (Teil-) Refundierung durch die Krankenkasse ist bei mir derzeit nicht möglich.
Was bedeutet "Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision"?
Das österreichische Psychotherapiegesetz regelt genau, ab wann man mit PatientInnen eigenständig psychotherapeutisch arbeiten darf – gewisse Aspekte der Arbeit werden dabei in regelmäßigen Abständen mit SupervisorInnen (PsychotherapeutInnen mit langjähriger Erfahrung und entsprechenden Zusatzqualifikationen) reflektiert. Trotz der langen und umfangreichen Psychotherapie-Ausbildung und den vielen Praxisstunden haben Sie als PatientIn so trotzdem den Vorteil einer zusätzlichen Qualitätssicherung.
PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision haben nicht die Möglichkeit mit der Krankenkasse abzurechnen, was für Sie als PatientIn den Vorteil hat, dass Sie die Honorarnoten nicht einreichen müssen. Mein Honorar ist so angesetzt, dass Sie nicht mehr bezahlen als nach Krankenkassenrückvergütung bei einem höheren Honorar.
Terminabsagen
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie um rechtzeitige Terminabsage. Termine, die später als 24h vor dem Termin abgesagt werden, können in Rechnung gestellt werden.
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bin ich lt. § 15 des Psychotherapiegesetzes zu strenger Verschwiegenheit gegenüber jeder anderen Person oder Einrichtung, z.B. gegenüber EhepartnerInnen, Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen verpflichtet. Wenn Sie eine Datenweitergabe an Behörden oder Versicherungen ausdrücklich wünschen, können Sie mich zu diesem Zwecke von meiner Verschwiegenheit entbinden. Dies muss in jedem Fall individuell zwischen uns vereinbart werden.
Hausbesuche
Unter besonderen Umständen und nach persönlicher Vereinbarung kann die psychotherapeutische Behandlung im Rahmen von Hausbesuchen stattfinden.